Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Jeder der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechtean Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR und dem Auftraggeber.

1.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.6 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung desRechts auf Namensnennung berechtigt die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung neben diese als Schadensersatz verlangen.

1.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechten erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Desig- nleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

3.2 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Aufraggebers zu bestellen. Der Aufraggeber verpfichtet sich, der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR abgeschlossen werden, verpfichtet sich der Auftraggeber, die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR hohe fnanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.4 Bei Zahlungsverzug kann die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unbeschädigt zurückzugeben, sowie sie der Auftraggeber nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. DIGITALE DATEN

6.1 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.2 Hat die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR geändert werden.

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR verpfichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriflich bei der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

9. HAFTUNG

9.1 Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR hafet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Hafungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit hafet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pfichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR kein Auswahlverschulden trifft. Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3 Sofern die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR selbst Aufraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafer, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpfichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

9.4 Der Auftraggeber stellt der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Hafung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

9.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Hafung der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR.

9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes hafet die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR nicht.

10. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Aufraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der PLUSGRAD Belz Mund Hill- mann GbR, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Gerichtsstand ist der Sitz der PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die PLUSGRAD Belz Mund Hillmann GbR ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.